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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON ZIMMERN; KONFERENZ- UND BANKETTRÄUMEN

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
    Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren
    für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer,
    Konferenz- und Banketträume sowie deren artfremde Nutzung
    bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei §
   540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgebunden wird, soweit der Kunde nicht
    Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
    vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem
    Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast
    usw.) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein dritter für den
    Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
    Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
    ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
    des §199 Abs. 1BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
    kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
    nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer / Räume
    bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmer- / Raum-überlassung und
    die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
    bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen, sofern nicht ausdrücklich anders
    schriftlich bestätigt, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
    Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein
    für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
    vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%
    anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
    Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
    Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und
    das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tage ab
    Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
    aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
    Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
    jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
    Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von
    5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
    Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
    Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen,
    eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
    Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen
    Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
    mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
    Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
    Vertrags bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des
    Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
    auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
    Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des
    Hotels zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
    des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
    mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
    Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
    kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
    der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
    Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
    des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
    Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern
    nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3
    vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
    Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
    die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
    verlangen und den Abzug für die ersparten Aufwendungen zu
    pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet mindestens
    80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit und
    ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und Vollpension-, sonstige
    Pauschalarrangements sowie Speisen und Getränken zu bezahlen. Dies
    gilt auch für die sonstige Leistungserbringung (Konferenz-,
    Banketträume und zusätzliche Leistungen, insb. Beköstigung bei
    Veranstaltungen). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
    genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
    ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
    bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
    Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
    vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
    Rückritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
    Vorauszahlung auch nach einer vom Hotel gesetzten angemessenen
    Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
    Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
    vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
    Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
    Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
    werden;
    - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
    Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
    Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw.
    Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    - ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
    Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereiststellung bestimmter
    Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
    Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat kein Recht auf frühere
    Bereiststellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
    11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
    aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
    vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
    Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
    Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
    Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
    wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Glashütte, 27. April 2007

Hiermit verlieren alle vorher erlassenen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.

Hier können Sie sich die AGB als PDF downloaden