ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON ZIMMERN; KONFERENZ- UND BANKETTRÄUMEN
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie alle weiteren
für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer,
Konferenz- und Banketträume sowie deren artfremde
Nutzung
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels, wobei §
540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgebunden wird, soweit der Kunde
nicht
Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit
dem
Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller,
Veranstalter, Gast
usw.) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein dritter für
den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Vertrag
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr
ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist
des §199 Abs. 1BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer / Räume
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmer- / Raum-überlassung
und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden
bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen, sofern nicht ausdrücklich
anders
schriftlich bestätigt, die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 5%
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn
der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und
das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tage
ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die
jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit
8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von
5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
für Pauschalreisen,
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder
mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrags bedarf der Schriftform und der schriftlichen
Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Rechtsgüter
und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag
nicht
mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches
oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder
Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt, sofern
nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß
Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung
zu
verlangen und den Abzug für die ersparten Aufwendungen
zu
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet
mindestens
80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit und
ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions-
und Vollpension-, sonstige
Pauschalarrangements sowie Speisen und Getränken
zu bezahlen. Dies
gilt auch für die sonstige Leistungserbringung
(Konferenz-,
Banketträume und zusätzliche Leistungen,
insb. Beköstigung bei
Veranstaltungen). Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden
ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum
Rückritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6
verlangte
Vorauszahlung auch nach einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht
werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies
dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz.
VI. Zimmerbereitstellung
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereiststellung bestimmter
Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat kein Recht auf frühere
Bereiststellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um
11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Glashütte, 27. April 2007
Hiermit verlieren alle vorher erlassenen Geschäftsbedingungen Ihre
Gültigkeit.
Hier können Sie sich die AGB als PDF downloaden
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